MR-Schuh
1. Anruf bei
MR Schuh GmbH
und so verfahren wir.
2. Reservierung/Buchung
eines Versorgungstermins
bei einem unserer
bundesweiten
Versorgungspartner
in der Nähe Ihres
Patienten durch
MR Schuh GmbH
3. Der Kostenträger
übermittelt die nötigen
Unterlagen an das
jeweilige Versorgungs-
zentrum (siehe Schnell-
erfassungsbogen) zur
Durchführung der
Versorgung.
4. Nach durchgeführter
orthopädischer Schuh-
versorgung nach dem
Bremer Modell
umgehende
Berichterstattung
durch MR Schuh GmbH
(siehe Mitteilungsbogen)
an den Versicherungs-
träger.
5. Vorkonfektionierte
Schuhe in der
Bedarfsstufe 1
werden über unsere
jeweiligen Partner, die
Orthopädie-
Schuhmachermeister,
abgerechnet.
Die Verordnung
für Bedarfsstufe 1
beinhält sowohl die
Erstversorgung als
auch die Versorgung mit
einem Wechselpaar
(Grundausstattung),
wobei dieses erst nach
Rücksendung des
Bewertungsbogens
ausgeliefert wird.
6. Einlagen und Zurich-
tungen innerhalb der
Bedarfsstufen 1 bis 3
werden i. d. R. direkt
über unsere
jeweiligen Partner, die
Orthopädie-
Schuhmachermeister,
abgerechnet.
7. Wechselpaarver-
sorgungen der
Bedarfsstufen 2 und 3
werden nicht auto-
matisch veranlasst,
sondern durch
MR Schuh
GmbH bei dem
jeweiligen Kostenträger
beantragt.

Auf Grund der indivi-
duellen Versorgung
Versicherter kann eine
abweichende Vorgehens-
weise erforderlich
werden. Dabei begleiten
wir Sie gerne.
MR-Schuh
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