MR-Schuh
DGUV
Rahmenvereinbarung


Beitritt
Unser Leistungsangebot haben wir in Form und Struktur der Rahmenvereinbarung der DGUV mit der zuständigen Innung angepasst.
In den Bedarfsstufen 2 und 3 können wir Ihnen die in den Preislisten ausgewiesenen Sonderkonditionen gewähren.

Um in allen Bedarfsstufen schnell und kompetent versorgen zu können, ist es uns wichtig, aus der Schuhsprechstunde heraus, alle notwendigen Schritte einleiten zu können.
Der Vorteil ist eine schnelle Erstversorgung ohne Zeitverzögerung. Eine vorherige Kostenzusage der einzelnen Unfallversicherungsträger ist dann wünschenswert, um so eine schnelle Versorgung ohne Zeitverzögerung zu gewährleisten.
Darüber hinaus steht an allen Standorten der Schuhkompetenzzentren nach dem Bremer Modell eine große Auswahl an vorkonfektionierten Schuhen zur Anprobe und Versorgung in den Schuhsprechstunden zur Verfügung.

Ganz exklusiv und eigens für und mit MR Schuh GmbH entwickeltes zertifiziertes Schuhwerk der Firma Atlas rundet das Standortangebot ab.
so informieren wir sie.
Dies unterstützt in hohem Maße die Philosophie aller Schuhkompetenzzentren nach dem Bremer Modell, Patienten kostengünstig und schnell mit konfektioniertem Schuhwerk zu versorgen.
Die bis dato in den pauschalierten Preisen der Abrechnung der orthopädischen Schuhversorgung nach dem Bremer Modell in der Bedarfsstufe 1 enthaltene Dienstleistungspauschale/ Behandlungspauschale von 90,00 EUR netto wird zukünftig als eigene Position innerhalb der Rechnungsstellung unserer Schuhkompetenzzentren aufgeführt.


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